Einführung einer Grundsteuer C auch in Bayern!

Städte und Gemeinden bei der Baulandmobilisierung stärken und Flächenfraß vermeiden

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Städte und Gemeinden in Bayern bei der Baulandmobilisierung zu unterstützen und ihnen hierzu die Erhebung einer Grundsteuer C zu ermöglichen. Dies vermeidet zusätzlichen Flächenfraß.

Begründung: Bei der Reform der Grundsteuer hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ auf den Weg gebracht. Darin wird den Kommunen zur Baulandmobilisierung die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben. Doch die Uneinigkeit und ein Anfang Dezember gefasster Beschluss in der Bayerischen Staatsregierung gefährdet das Projekt.

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 gefordert. Diese hatte die Große Koalition dann im Oktober auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen wurde mit der Grundsteuer C ein Instrument geschaffen, mit dem Städte und Gemeinden Bauland mobilisieren, Baulücken leichter schließen und Spekulation entgegenwirken können. Gemeinden sollen mit der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesem keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C schafft also finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen. Der Städtetags-Vorsitzende Markus Pannermayr bezeichnete zuletzt die Grundsteuer C als unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Die Kommunen sollen jedoch, wenn man Äußerungen aus der Bayerischen Staatsregierung folgt, offensichtlich bevormundet und ihnen die Entscheidung über die Anwendung des wichtigen Steuerungselements einer Grundsteuer C erst gar nicht ermöglicht werden. Die Bayerische Staatsregierung ist nun gefordert, ihren Kabinettsbeschluss von Anfang Dezember zu überdenken und sich klar zur Grundsteuer C zu bekennen. Hiermit kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, die dringend benötigte innerörtliche Baulandmobilisierung voranzubringen. Eine solche innerstädtische Mobilisierung von Bauland dient auch dazu, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und „Flächenfraß“ zu vermeiden.

Auch wenn die bayerische Staatsregierung sich bereits anders entschieden hat, ist es noch nicht zu spät! Wenn genügend Gemeinden und Städte einen Appell an die Staatsregierung richten, kann hier vielleicht noch etwas geändert werden. Lassen Sie es uns probieren!