Pressemitteilung der Ansbacher SPD-Fraktion

23. Dezember 2014

hier: Oberbürgermeisterin begeht Vertragsbruch

Es ist interessant, dass die Oberbürgermeisterin nicht erkennt, dass durch die Streichung des städtischen Zuschusses den Stadtwerken ein Folgeschaden entstanden ist. Schon jetzt musste die bisherige Planung gestoppt werden. Die Auftragsvergabe für den zweiten Bauabschnitt konnte nicht wie geplant noch in diesem Jahr erfolgen. Verzögerungen im Bau führen immer zu einer Verteuerung der Maßnahme. Unter Umständen wird bei einer Änderung der Planung auch der Badebetrieb beeinträchtigt.

Soweit muss es nicht kommen. Zu Recht weist der BAP-Fraktionsvorsitzende Stephan darauf hin, dass der einstimmige Stadtratsbeschluss über die Bezuschussung der Freibadsanierung mit 4,75 Millionen Euro verteilt auf 5 Jahre immer noch gelte. Somit handelt es sich bei dem Sparbeschluss um reine Haushaltskosmetik für das Jahr 2015.

Die Oberbürgermeisterin hat es in der Hand, dies den Stadtwerken gegenüber klarzustellen. In diesem Fall würde sich auch die geplante Sondersitzung des Aufsichtsrates erübrigen. Die Stadtwerke könnten die Maßnahme wie geplant durchführen.

Die Stadtwerke haben einen Anspruch auf Einhaltung der Finanzierungszusage der Stadt. Darauf können weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand verzichten. Gerade weil es sich bei Stadt und Stadtwerken um nahestehende Personen (Mutter – Tochter) handelt, müssen klare und eindeutige Vereinbarungen im Vorfeld getroffen und dann auch tatsächlich durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Porzner

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