Antrag der SPD-Fraktion: Sarglose Bestattung in Ansbach ermöglichen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen welche weiteren Rahmenbedingungen notwendig sind, um sarglose Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Ansbach zu ermöglichen. Eine hier hingehende Änderung der Satzung möge vorbereitet und in den entsprechenden Gremien vorgestellt werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Seit dem 01.04.2021 wird in Bayern – wie in den meisten Bundesländern bereits schon länger der Fall – die sarglose Bestattung ermöglicht. Somit können Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Regelung in der jeweiligen Bestattungssatzung der Kommune. Gerade die fehlende Möglichkeit, Verstorbene entsprechend dem muslimischen Ritus ohne Sarg zu bestatten, wird durch die Mitteilung aus dem bayerischen Landtag vom 31.03.2021 aufgehoben.
Dies begrüßen wir Sozialdemokraten sehr, da eine solche Neuregelung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger ist, die eine solche Bestattungsform für Ihre letzte Ruhe in Würde bevorzugen.
Daher sollen baldmöglichst die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine sarglose Bestattung auch in Ansbach zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Porzner Kathrin Pollack Markus Fabi
Nadine Vogel Frank Reisner